Besondere Geschäftsbedingungen (BesGB) der Wartezone TV GmbH & Co. KG, H RA 1 0226 für die Schaltung von Werbe-, Informations und sonstigen Spots auf Wartezone TV

 

Gegenstand

Für Verträge über die Schaltung von Werbung,Informationen oder sonstigen Inhalten auf wartezone.tv-Systemen gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Wartezone TV GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich auch wenn sie im Auftragsschreiben des Kunden genannt sind und die Wartezone TV GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der bei Rechnung geltenden MwSt. Die vereinbarte Vergütung wird vor Beginn der Werbemaßnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist vor Beginn der Werbemaßnahme vom Kunden zu bezahlen.

Anderweitige Zahlungsmodalitäten bedürfen einer schriftlichen Festlegung.

 

Werbematerialeingang/-qualität

Für die Qualität der gezeigten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dieser hat sich insbesondere an die dementsprechenden Vorgaben der Wartezone TV GmbH zu halten.

 

Werbeinhalte

Auf den WartezoneTV-Systemen nicht zugelassen sind Inhalte mit religiösem oder politischem Inhalt sowie Werbemaß-nahmen, die im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder öffentlichrechtlichen Bestimmungen stehen. Bestehen zu Beginn oder entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung in Satz 1 dieses Abschnitts ist die Wartezone TV GmbH berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den bestehenden Vertrag über die Werbeschaltung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung zu kündigen. Unabhängig von diesem Recht der Wartezone TV GmbH trägt der Kunde allein die Verantwortung für die rechtliche Zuverlässigkeit seiner Werbemaßnahme und stellt die Wartezone TV GmbH und ihre Vertriebspartner ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von solchen die aus Urheber- oder Wettbewerbsverletzung resultieren.

 

Lauftzeit, Platzierung, Standorte

Die Werbemaßnahmen der Kunden erfolgen während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen von Sendeschleifen, so dass sich jeder Spot regelmäßig wiederholt. Die Werbemaßnahme wird nur auf von den Kunden ausgewählten Wartezone TV-Systemen oder -Systemgruppen gezeigt. Für die Dauer des Betriebes des jeweiligen Wartezone TV-Systems ist ausschließlich der jeweilige Standortinhaber verantwortlich. Beider Nutzung evtl. vorhandener interaktiver Spots verlängert sich die Dauer einer Sendeschleife um die Dauer der Nutzung der Interaktivität. Die Ausstrahlung der Werbemaßnahme erfolgt nicht vor Eingang des entsprechen den Rechnungsbetrages. Die Ausstrahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der beauftragten Werbezeiten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position des Werbespots in einer Sendeschleife besteht nicht. Konkurrenzausschluss innerhalb einer Sendeschleife kann gewährt werden.

 

Gewährleistung

Die Wartezone TV GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen. Für den Fall einer mangelhaften Schaltung, die die Wartezone TV GmbH zu vertreten hat und die den Wert oder die Tauglichkeit der Werbemaßnahme aufhebt oder nicht unerheblich mindert, ist der Kunde zunächst berechtigt, eine ersatzweise Schaltung zu verlangen, sofern der mit der Werbung verfolgte Zweck noch erreichbar ist. Ist auch die Ersatzvornahme mit wesentlichen Mängeln behaftet bzw. Der verfolgte Zweck nicht mehr erreichbar, kann der Kunde den vereinbarten Preis mindern oder nach seiner das Rückgängigmachen des Vertrages fordern. Offensichtliche Mängel hat der Kunde schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen zu rügen.

 

Haftung

Die Wartezone TV GmbH haftet in voller Schadenshöhe bei eigener grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei einer vorsätzlichen Vertragsverletzung leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet die Wartezone TV GmbH bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei jedoch die Höhe auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Die Begrenzung auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens gilt bei leichter Fahrlässigkeit gleichfalls für Schadensansprüche des Kunden, die auf einem von der Wartezone TV GmbH zu vertretenden Leistungsverzug oder einer von der Wartezone TV GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung beruhen.

 

Höhere Gewalt, Streik, Insolvenz

Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Insolvenz des Standorteigentümers wird die Wartezone TV GmbH von ihrer Leistungsverplichtung frei. Soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

 

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Bei Vollkaufleuten ist der Sitz der Wartezone TV GmbH sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand.